ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(nachfolgend „Geschäftsbedingungen“)

1. PRÄAMBEL
1.1. Diese Geschäftsbedingungen werden von der Gesellschaft QED GROUP a.s., IdNr.: 24735884, mit Sitz in 110 00 Prag, Štěpánská 1677/20, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister geführt durch das Stadtgericht Prag, Abteilung B, Einlage 16485 (nachfolgend „QED GROUP”) herausgegeben.
1.2. Die QED GROUP ist Inhaberin der Domain qedgroup.cz und Betreiberin der Website www.qedgroup.cz (nachfolgend „Website”).

2. RECHTSDOKUMENTE
2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der QED GROUP einerseits und natürlichen Personen, juristischen Personen und weiteren Rechtssubjekten (nachfolgend „Klient“) andererseits bestehenden Vertragsverhältnisse, die sich auf sämtliche von der QED GROUP erbrachten Dienstleistungen sowie sämtliche Verhandlungen über solche Vertragsverhältnisse beziehen.
2.2. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des zwischen der QED GROUP und dem Klienten abgeschlossenen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen (Schulungen, Seminare, Coaching und weitere Dienstleistungen nach dem aktuellen Angebot der QED GROUP), ungeachtet dessen, ob der Vertrag über Fernkommunikationsmittel oder in schriftlicher Form abgeschlossen wird (nachfolgend „Vertrag“).
2.3. Neben den Geschäftsbedingungen gibt die QED GROUP Produktbedingungen aus, mit welchen die Bedingungen für die Erbringung ausgewählter Dienstleistungen geregelt werden (nachfolgend „Produktbedingungen“). Die Produktbedingungen bilden einen untrennbaren Teil des Vertragsinhalts (im für die entsprechende Dienstleistung relevanten Ausmaß).
2.4. Die Bestimmungen des Vertrags haben Vorrang vor abweichenden Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und der Produktbedingungen. Die Bestimmungen der Produktbedingungen haben Vorrang vor den abweichenden Bestimmungen der Geschäftsbedingungen.
2.5. Der Klient verpflichtet sich, sich stets ordnungsgemäß mit dem Vertrag, den Geschäftsbedingungen, den Produktbedingungen sowie anderen eventuellen Dokumenten im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung bekannt zu machen.

3. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
3.1. Die QED GROUP ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern oder in die Geschäftsbedingungen neue Bestimmungen zu ergänzen, wenn ein angemessener Bedarf an einer solchen Änderung oder Ergänzung eintritt, z. B. der Bedarf, bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien anknüpfend an die Änderung einer Rechtsvorschrift, an die verfügbaren Technologien, die Situation auf den Märkten oder die Geschäftspolitik der QED GROUP zu ändern oder ausdrücklich neu zu regeln.
3.2. Die QED-GRUPPE wird den Text der Änderungen und Ergänzungen oder den vollständigen Text der geänderten Geschäftsbedingungen spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung auf ihrer Website veröffentlichen oder dem Klienten zusenden.
3.3. Sollte der Klient der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, ist er verpflichtet, eine solche Tatsache der QED GROUP spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen mitzuteilen. Macht der Klient die QED-GRUPPE nicht innerhalb von 14 Tagen damit bekannt, dass er der Änderung nicht zustimmt, wird die neue Fassung der Geschäftsbedingungen für alle bereits bestellten Dienstleistungen anstelle der ursprünglich vereinbarten Geschäftsbedingungen verbindlich, und zwar mit Wirkung ab dem Datum, das in der betreffenden Änderung der Geschäftsbedingungen als Datum des Inkrafttretens der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen angegeben ist.
3.4.Das Verfahren gemäß diesem Artikel gilt auch für die Änderung der Produktbedingungen.

4. BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN, VERTRAGSABSCHLUSS
4.1. Der Klient geht bei der Bestellung von Dienstleistungen wie folgt vor:
4.1.1. Der Klient wählt die geforderten Dienstleistungen aus dem aktuellen gültigen Angebot der QED GROUP.
4.1.2. Er gibt in der Bestellung oder im Bestellformular alle erforderlichen Daten an und sendet anschließend die Bestellung über die Schnittstelle auf der Website, per E-Mail oder per Post ab.
4.2. Nach der Zustellung der Bestellung:
4.2.1. Die QED GROUP bestätigt die Bestellungsannahme per E-Mail, Telefon, bei persönlichen Verhandlungen oder auf eine andere Weise. Eine solche Bestätigung gilt nicht als Annahme der Bestellung.
4.2.2. Mit dem Zeitpunkt der Vereinbarung der Vertragsparteien über Gegenstand, Umfang und Preis der Dienstleistungen gemäß der entsprechenden Bestellung wird zwischen den Vertragsparteien ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann schriftlich, elektronisch per E-Mail, telefonisch oder persönlich abgeschlossen werden.
4.3. Die QED GROUP haftet nicht für die Annahme oder Ausführung der Bestellung in dem Fall, dass der Klient falsche, unvollständige, unwahre oder irreführende Informationen mitteilt.
4.4. Mit Rücksicht auf den hohen fachlichen Charakter der erbrachten Dienstleistungen ist es notwendig, dass die QED GROUP mit den für die ordnungsgemäße Erbringung der bestellten Dienstleistungen notwendigen Vorbereitungen unverzüglich nach Erhalt der Bestellung beginnt. Durch Absendung der Bestellung ist der Klient daher damit einverstanden, dass eine Änderung des Inhalts der Bestellung ohne Zustimmung der QED GROUP nicht zulässig ist. Der Klient ist zugleich nicht berechtigt, die Bestellung einseitig zu stornieren, nachdem sie von der QED GROUP akzeptiert wurde.
4.5. Die QED GROUP behält sich das Recht vor, die Existenz und Identität des Klienten zu überprüfen.

5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die QED GROUP behält sich im Interesse der Erbringung von Dienstleistungen von höchster Qualität das Recht vor, eine Bestellung von Dienstleistungen, die noch nicht akzeptiert wurde, nicht anzunehmen oder diese abzulehnen.
5.2. Um nur Dienstleistungen von höchster Qualität zu erbringen, behält sich die QED-GRUPPE das Recht vor, die maximale und/oder minimale Anzahl der Teilnehmer festzulegen, denen die Dienstleistungen gleichzeitig geboten werden (insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmer an Seminaren und Schulungen usw.).
5.3. Der Klient hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung oder eine Ersatzleistung, wenn die Anzahl der Teilnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung niedriger ist als die Anzahl, für welche der Klient die Dienstleistungserbringung bestellt hat.  
5.4. Wird die Anzahl der Teilnehmer höher als bestellt, ist die QED GROUP berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen für alle Teilnehmer, deren Teilnahme nicht bestellt wurde, abzulehnen.
5.5. Im Falle eines unangemessenen Verhaltens eines Teilnehmers, welchem die Dienstleistungen geboten werden, ist die QED GROUP berechtigt, eine weitere Erbringung von Dienstleistungen für diesen Teilnehmer ohne jegliche Entschädigung abzulehnen, insbesondere dann, wenn so ein Verhalten den ordentlichen Verlauf der Dienstleistungserbringung gefährdet oder einschränkt oder wenn es das Vermögen, die Gesundheit oder die Würde weiterer Teilnehmer oder Dritter gefährdet. Die Pflicht des Klienten, den vereinbarten Preis für die Erbringung der Dienstleistungen zu bezahlen, bleibt davon unberührt.
5.6. Eine jegliche Änderung des Vertrags, insbesondere Änderung des Termins der Dienstleistungserbringung, Änderung der Teilnehmer, Änderung des Inhalts der bestellten Dienstleistungen oder des Preises ist ausschließlich aufgrund der schriftlichen Zustimmung der QED GROUP möglich.
5.7. Die QED GROUP behält sich das Recht vor, bei Bedarf und ohne jegliche Einschränkungen die Dienstleistungen mithilfe ihrer externen Mitarbeiter zu erbringen.

6. PREIS, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Preis für die Dienstleistungen ist in der Preisliste oder im Preisangebot der QED GROUP festgelegt.
6.2.
Die in den von der QED-GRUPPE versandten Angeboten aufgeführten Preise sind 30 Tage ab dem Datum des Versands des Angebots an den Klienten gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die in der Preisliste aufgeführten Preise gelten für das jeweilige Kalenderjahr, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Mit der Absendung der Bestellung erklärt der Klient sein Einverständnis mit dem im Angebot oder in der Preisliste aufgeführten Preis für die bestellten Dienstleistungen.
6.3. Der Preis für bestimmte Dienstleistungen muss auf der Grundlage ihrer besonderen Merkmale festgelegt werden. In einem solchen Fall sendet die QED GROUP dem Klienten ein individuelles Preisangebot zur Genehmigung des auf diese Weise festgesetzten Preises.
6.4.
Der Preis wird in tschechischen Kronen (CZK) oder in Euro (EUR) ohne Steuern angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.5.
Die QED GROUP ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Preises der bestellten Dienstleistungen zu verlangen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.6.
Alle Zahlungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.7.
Die Rechnung muss alle Informationen, die nach der einschlägigen Gesetzgebung der Tschechischen Republik für Buchhaltungs- und Steuerunterlagen erforderlich sind, sowie die Bankverbindung der QED GROUPE enthalten. Wird die Rechnung die angeführten Erfordernisse nicht enthalten, wird die Rechnung von dem Klienten innerhalb von fünf (5) Tagen ab ihrer Zustellung zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der berichtigten Rechnung an die QED GROUP zurückgesendet. In einem solchen Fall beginnt die neue Fälligkeitsfrist mit der Zustellung der berichtigten Rechnung an den Klienten zu laufen.
6.8.
Die Rechnung kann auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Eine in elektronischer Form ausgestellte Rechnung gilt zu dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem die E-Mail oder Nachricht, welche die Rechnung in elektronischer Form enthält, dem Klienten zugestellt wurde.
6.9.
Sämtliche Zahlungen müssen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto der QED GROUP geleistet werden, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Der Klient ist nicht in Verzug, wenn die Zahlung in voller Höhe vom Konto des Klienten abgebucht und dem Konto der QED GROUP spätestens zum letzten Tag der Fälligkeitsfrist gutgeschrieben wird.
6.10.
Sollte der Klient mehr als 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich die QED GROUP das Recht vor, dem Klienten keine Dienstleistungen zu erbringen, auch wenn die Bestellung bereits angenommen wurde und/oder die QED GROUP bereits mit der Erbringung von Dienstleistungen begonnen hat. In diesem Fall entsteht dem Klienten kein Anspruch auf eine Ermäßigung, einen Ausgleich oder eine Ersatzleistung.
6.11.
Sollte der Klient mit der Zahlung einer gemäß den Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag in Rechnung gestellten Zahlung in Verzug geraten, hat die QED GROUP Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des fälligen Betrags für jeden Tag des Verzugs. Der Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen gemäß den geltenden tschechischen Rechtsvorschriften sowie der Anspruch auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. Sämtliche Vertragsstrafen sind binnen dreißig Tagen ab Zustellung der Aufforderung der QED GROUP zum Begleichen der entsprechenden Zahlung fällig.

7. STORNOGEBÜHREN, AUFGEWENDETE KOSTEN
7.1. Sollte der Klient bereits bestellte Dienstleistungen stornieren, wird ihm neben den Ansprüchen der QED GROUP, die sich aus den Rechtsvorschriften und/oder dem Vertrag ergeben, eine Stornogebühr gemäß den unten angeführten Bedingungen in Rechnung gestellt:
7.1.1. Im Falle einer schriftlichen Stornierung der Bestellung, welche der QED GROUP spätestens 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung zugestellt wird: Die Stornogebühr wird nicht in Rechnung gestellt.
7.1.2.
Im Falle einer schriftlichen Stornierung der Bestellung, welche der QED GROUP spätestens 4 Kalendertage vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung zugestellt wird: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt.
7.1.3.
Im Falle einer schriftlichen Stornierung der Bestellung, welche der QED GROUP spätestens 1 Kalendertag vor dem vereinbarten Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung zugestellt wird: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt.
7.1.4.
Im Falle einer schriftlichen Stornierung der Bestellung, welche der QED GROUP zum vereinbarten Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung zugestellt wird: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt.
7.2. Sollte der Klient die Bestellung der Dienstleistungen überhaupt nicht stornieren und zu deren Abholung nicht erscheinen, wird ihm neben den sich aus den Rechtsvorschriften und/oder dem Vertrag ergebenden Ansprüchen der QED GROUP der vereinbarte Preis für die Dienstleistungen in voller Höhe berechnet.
7.3. Storniert der Klient die bereits bestellten Dienstleistungen oder erscheint er nicht zu deren Abholung, werden ihm alle bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt (z.B. Organisationsaufwand, Betriebskosten, Übernachtungskosten, Reisekosten).
7.4. Sollte der Klient mit der Zahlung einer gemäß diesem Artikel in Rechnung gestellten Zahlung in Verzug geraten, hat die QED GROUP Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des fälligen Betrags für jeden Tag des Verzugs. Der Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen gemäß den geltenden tschechischen Rechtsvorschriften sowie der Anspruch auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. Sämtliche Vertragsstrafen oder Verzugszinsen sind binnen dreißig Tagen ab Zustellung der Aufforderung der QED GROUP zum Begleichen der entsprechenden Zahlung fällig.

8. VERANTWORTUNG
8.1. Sofern sich aus dem Gesetz, den Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet die QED GROUP für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die QED GROUP trägt keine Haftung für den entgangenen Gewinn.
8.2.
Falls der Vertrag nicht in schriftlicher Form abgeschlossen wird, ist die QED GROUP
nicht an andere als die in den Geschäftsbedingungen genannten oder sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtungen gebunden.
8.3.
Im Falle von Dienstleistungen, die über Anbieter von Kommunikationsnetzen, Postdiensten oder anderen Anbietern als der QED GROUP erbracht werden, haftet die QED GROUP für keine Schäden, die durch den Missbrauch übermittelter Informationen, fehlerhafte Verfahren, technische Defekte, Systemstörungen, illegale Aktivitäten oder sonstige Unzulänglichkeiten und Fehler seitens dieser Anbieter verursacht werden.
8.4.
Die QED GROUP haftet nicht für Schäden, die durch ein rechtswidriges Verhalten des Klienten oder eines Dritten verursacht werden.
8.5.
Die QED GROUP haftet nicht für jegliche Folgen der Entscheidung und Handlung des Klienten, selbst dann nicht, wenn sie auf Grundlage der Stellungnahme der QED GROUP getroffen wurden, sofern die Rechtsvorschrift nichts anderes festlegt.
8.6.
Der Klient ist verpflichtet, der QED GROUP sämtliche Dokumente und Informationen rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Leistung zur Verfügung zu stellen, die für eine ordentliche Erbringung der bestellten Dienstleistungen erforderlich sind.
8.6.1.
Gerät der Klient mit der Bereitstellung von Dokumenten und Informationen, die für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen erforderlich sind, in Verzug, haftet die QED GROUP nicht für einen Schaden, Verzug, für die Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen oder für eine unvollständige Leistung.
8.6.2.
Gerät der Klient mit der Bereitstellung von Dokumenten und Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der bestellten Dienstleistungen erforderlich sind, in Verzug, ist die QED GROUP berechtigt, neben dem Ersatz der Kosten und des entstandenen Schadens auch eine Vertragsstrafe in Höhe des sich aus der Bestellung ergebenden Preises der Dienstleistungen zu verlangen.
8.7.
Im Hinblick auf den spezifischen Charakter der erbrachten Dienstleistungen haftet die QED GROUP weder für Verluste, Schäden, persönliche oder berufliche Beeinträchtigungen, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Arbeitsplatz, Gewinn- oder Einkommensverluste, die als direkte oder indirekte Folge der von der QED GROUPE durchgeführten Analysen und Tests oder ihrer Ergebnisse angesehen werden könnten, noch für die Einhaltung oder Nichteinhaltung der erteilten Empfehlungen.

9. HÖHERE GEWALT
9.1. Unter höherer Gewalt wird jedes unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis wie Naturkatastrophe, Krieg (ungeachtet dessen, ob erklärt oder nicht), Invasion, Revolution, Aufstand, Terrorismus oder jedwedes Ereignis ähnlicher Art oder Schwere verstanden, wenn es unabhängig vom Willen und ohne Verschulden der QED GROUP eingetreten ist.
9.2.
In Fällen höherer Gewalt wird die Pflicht der QED GROUP zur Erbringung der Dienstleistungen ausgesetzt und die QED GROUP ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.3. Wird die QED GROUP aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, informiert sie den Klienten so schnell wie möglich schriftlich über alle damit verbundenen Umstände und/oder die Ursache der Entstehung des Ereignisses höherer Gewalt.

10. INFORMATIONEN AUF DER WEBSITE
10.1. Sämtliche Informationen auf der Website der QED GROUP dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die QED GROUP gibt keine Garantien oder Erklärungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung oder Verfügbarkeit ihrer Website oder hinsichtlich der auf ihrer Website auftretenden Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder des grafischen Inhalts. Der Klient behandelt die Informationen auf der Website auf eigenes Risiko.
10.2. Die QED GROUP haftet unter keinen Umständen für jegliche Verluste oder Nachteile, einschließlich indirekter oder künftiger Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung der Website der QED GROUP entstehen oder sich daraus ergeben.Die QED GROUP trägt keine Verantwortung für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Website wegen technischer Probleme, welche die QED GROUP nicht beeinflussen kann.

11. URHEBERRECHTE UND RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
11.1. Die QED GROUP ist Eigentümerin sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums und der damit verbundenen Rechte, insbesondere (nicht jedoch ausschließlich) der Rechte an Patenten, Urheberrechten und Markenrechten, in Bezug auf sämtliche Produkte, Prozesse, Erfindungen, Ideen, Know-how oder Dokumente und weitere von der QED GROUP geschaffene Materialien.
11.2. Marken, Logos, Website-Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken und anderer visueller Werke sowie Software und andere geschützte Rechte, die Eigentum der QED GROUP sind, sind geistiges Eigentum der QED GROUP. Der Klient ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung einen Teil des geistigen Eigentums der QED GROUP zu kopieren oder auf jegliche Weise zu benutzen.
11.3. Ein Verweis auf die Website der QED GROUP oder ihre zum Teil oder vollständig durchgeführte Offenlegung auf Websites Dritter ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der QED GROUP zulässig.
11.4. Der Klient ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der QED GROUP eine Marke, ein Warenzeichen, eine Bezeichnung oder ein Symbol zu verwenden, das für die QED GROUP oder deren Tätigkeit charakteristisch ist oder von der QED GROUP auf eine andere Art verwendet wird.
11.5. Im Sinne der Geschäftsbedingungen wird unter „Methoden“ Folgendes verstanden:
11.5.1. Social-Mapping-Analyse;
11.5.2. Q360;
11.5.3. 4Elements;
11.5.4. Employee Navigator;
11.5.5. Social Mapping;
11.5.6. weitere Methoden, deren Urheber die QED GROUP ist oder an denen sie die gewerblichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte besitzt oder die sie aufgrund eines Vertrags mit ihrem Inhaber ausübt.
11.6. Die QED GROUP ist der ausschließliche Inhaber der folgenden Rechte:
11.6.1. gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, welche die Methoden, ihre druck-, grafik-, visualisierungs-, präsentationsbezogenen und sonstigen Unterlagen und Gestaltung sowie Schlussberichte sowohl in elektronischer Form als auch in Form von Daten betreffen, einschließlich aller ihrer Bestandteile und Elemente,
11.6.2. Rechte zur Kennzeichnung und Nutzung von aktuell sowie künftig in die Methoden einbezogenen Inhalten und Merkmalen;
11.6.3. Rechte zu allen Namen und Bezeichnungen, die im Zusammenhang mit den Methoden verwendet werden, insbesondere in Bezug auf die grafischen und verbalen Bezeichnungen der Methoden und ihrer Bestandteile, ihre Logos, Firmen, Handelsnamen, Marken (Sociomapa, Sociomapování, Four Elements, Sociomapping a Sociomap, QED GROUP);
11.6.4. Rechte an allen Erfindungen, Algorithmen und Verfahren, die im Rahmen der Methoden verwendet werden;
11.6.5. Recht, über die spezifische Visualisierung und Präsentation der Methoden zu bestimmen, diese zu nutzen und darüber zu entscheiden;
11.6.6. Vorlagen und Schemata für die Kommunikation mit Klienten, die im Rahmen der Methoden verwendet werden;
11.6.7. Rechte an einem Lizenz- und Zertifizierungssystem, einschließlich der Genehmigung zu deren Änderungen;
11.6.8. sämtliche Rechte an die Methoden betreffenden Computerprogrammen (Software).

12. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN, VERTRAULICHKEIT
12.1. Die QED GROUP erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für die ordnungsgemäße Erbringung aller Dienstleistungen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachfolgend „DSGVO“) und des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten, in der geltenden Fassung (nachfolgend „Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten“).
12.2. Die QED GROUP informiert den Klienten über seine Rechte, die sich aus der DSGVO und dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, insbesondere über:
12.2.1. das Recht, in klarer und verständlicher Form über den Umgang der QED GROUP mit den personenbezogenen Daten des Klienten informiert zu werden.
12.2.2. das Recht auf Auskunft, d. h. das Recht, eine Kopie eigener personenbezogener Daten und andere zusätzliche Informationen zu erhalten.
12.2.3. das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten.
12.2.4. das Recht auf Löschung personenbezogenen Daten (”Recht auf Vergessenwerden“).
12.2.5. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das heißt auf Einschränkung der Art der Verfügung über die personenbezogenen Daten des Klienten.
12.2.6. das Recht auf Datenübertragbarkeit, d. h. das Recht, die personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und das Recht, die Übermittlung dieser Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
12.2.7. das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen;
1.2.8.echte in Bezug auf die automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling.
1.3.  
Der Klient erklärt sich damit einverstanden, kommerzielle Mitteilungen und Werbung zum Zweck des Angebots von Produkten und Dienstleistungen zugesandt zu erhalten, einschließlich der Zusendung von Informationen über organisierte Veranstaltungen, Produkte und andere Tätigkeiten, und zwar mittels aller elektronischen Mittel. Der Klient kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
12.4. Personenbezogene Daten der Teilnehmer, die während der Schulungen und Seminare erhoben oder verarbeitet oder in Tests, Analysen usw. angegeben werden, werden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt.
12.5. Die QED GROUP ist berechtigt, Angaben und Informationen über die Teilnehmer dem Klienten oder einem Dritten nur mit Zustimmung dieser Teilnehmer zu übermitteln.
12.6. Der Klient und die QED GROUP sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen zu gewährleisten, die sie von der anderen Partei erhalten oder erfahren haben und die offenkundig oder ihrer Art nach vertraulich sind. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, verwendet diese Informationen ausschließlich für den Zweck, für den sie erteilt wurden. Der Klient und die QED GROUP werden sich nach besten Kräften bemühen, die Offenlegung und unbefugte Vervielfältigung oder Nutzung vertraulicher Informationen zu verhindern, unabhängig von der Beendigung oder dem Auslaufen des Vertrags.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen der QED GROUP und dem Klienten sowie etwaige zusammenhängende außervertragliche Beziehungen nach tschechischem Recht.
13.2. Eventuelle Streitigkeiten werden durch die zuständigen Gerichte der Tschechischen Republik beigelegt.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Die Geschäftsbedingungen, die Produktbedingungen und der Vertrag sind in der tschechischen Fassung verbindlich, sofern der Vertrag nichts anderes festlegt.
13.2. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen oder des Vertrags für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen oder des Vertrags. In einem solchen Fall finden auf die Rechtsverhältnisse, auf die sich eine solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung der Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen oder des Vertrags bezieht oder beziehen sollte, diejenigen Bestimmungen der betreffenden Rechtsvorschriften Anwendung, die am genausten der Absicht der Vertragsparteien entsprechen, welche sich aus der ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung der Geschäftsbedingungen, Produktbedingungen oder des Vertrags ergibt.
13.3. Diese Geschäftsbedingungen werden am 1. 10. 2025 wirksam (nachfolgend „Tag der Wirksamkeit“) und regeln die ab dem Tag der Wirksamkeit entstandenen oder geänderten Vertragsverhältnisse. Darüber hinaus gelten diese Bedingungen für Vertragsverhältnisse, die vor dem Tag der Wirksamkeit unter den in Artikel 3 der Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen entstanden sind.

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